Sie gehört zum Landkreis Ludwigsburg, zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
15.797 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
71672, 71711
Vorwahl
07144
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marbach am Neckar
Hauptstraße 28
71672 Marbach am Neckar
2. Landratsamt Ludwigsburg
Bahnhofstraße 5
71634 Ludwigsburg
3. Amtsgericht Ludwigsburg
Wilhelmstraße 21
71638 Ludwigsburg
Gemeinde Marbach am Neckar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Marbach am Neckar gibt es mehrere Bebauungsprojekte und Herausforderungen:
- Im Stadtteil Rielingshausen wird die Ausweisung einer etwa 3 ha großen Wohnbaufläche am nordwestlichen Ortsrand, known als "Keltergrund", vorangetrieben. Das Projekt umfasst 16 Reihenhäuser und 3 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 82 bis 96 Wohneinheiten. Die Stadt verfügt über das Eigentum der meisten Grundstücksflächen, was eine zeitnahe Umsetzung ermöglicht.
- Ein anderes Projekt in der Lerchenstraße sieht den Bau von drei Mehrfamilienhäusern mit 28 barrierefreien Wohnungen vor. Dieses Projekt hat Bedenken hervorgerufen, da es möglicherweise Auswirkungen auf das geplante Neubaugebiet Kreuzäcker haben könnte.
- Das Neubaugebiet Kreuzäcker selbst steht weiterhin in der Schwebe, da die Realisierung aufgrund fehlender Mitwirkungsbereitschaft von Grundstückseigentümern und anderen Hindernissen verzögert wird.
- Weitere potenzielle Bebauungsflächen, wie die Innenentwicklungsflächen östlich der Zeilstraße und nördlich der Langen Straße, sind aufgrund von Erschließungsschwierigkeiten und Nutzungskonflikten mittelfristig nicht realisierbar.
- Die Stadt arbeitet an einem Entwicklungskonzept zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans, um neue Wohnbauflächen zu identifizieren und den Bedarf an Wohnraum zu decken.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.